Es hat deutlich länger gedauert als ich dachte, aber nun sind sie fertig.
Da unser Anwalt uns davon abgeraten hat, die alte 10er Regel zu behalten, haben wir lange über eine Alternative nachgedacht. Das Ergebnis ist sicher für alle zufrieden stellend, da die Regeln nun deutlich gelockert wurden.
Es darf von nun an, jedes Stickmuster 50 mal für die gewerbliche Nutzung gestickt werden. Egal ob man jetzt das Stickmuster auf 50 identische Teile oder auf 50 völlig verschiedene Teile setzt, es ist auch egal ob sie fertig gekauft und verziert werden, oder komplett selbstgenäht sind. Es geht uns wirklich nur darum, dass die Massenproduktion ausgeschlossen wird. Diesen Fall gab es vor einigen Wochen, daher überhaupt die neuen AGBs vom Anwalt.
Wenn jemand für einen karitativen Zweck oder aus welchem Grund auch immer, ein Motiv öfter sticken möchte, kann er mich gerne anschreiben und wir besprechen das dann.
Was mir am Herzen liegt, ist, dass bei gewerblichen Verkäufen der Name des Designers/Grafikers der Stickdateien erwähnt wird. Jede steckt so viel Herzblut in eine Serie, dass ich ihnen das auch auf diese Weise danken möchte.
Die Namen der Designer stehen immer oben auf der Vorschauseite unter dem Namen der Serie.
Ich schalte jetzt hier die Antwortfunktion frei. Sie ist sonst deaktiviert, weil ich selber zwar ab und an in Blogs lese, aber ich schreibe so gut wie nie einen Kommentar. Meine Zeit reicht einfach nicht aus um alles zu kommentieren was mir gefällt. Daher habe ich auch die Funktion hier in meinem Blog abgeschaltet. Ich weiss nicht, ob Ihr das nachvollziehen könnt *lach*
Ich hoffe, ich habe alles gut und verständlich erklärt.
Link zu den AGBs.